Ostasien Service GmbH

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Beglaubigte Übersetzungen

Legalisationen und Apostillen für das Inland oder das Ausland

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?


Eine beglaubigte Übersetzung brauchen Sie z.B., wenn Sie:
- Ihr fremdsprachiges Dokument wie Kaufvertrag, Abschlussurkunde, Vollmacht o.ä. im Inland bei einer Behörde, einem Gericht oder Bildungseinrichtung vorlegen müssen;
- Ihre deutsche Urkunde oder Dokument wie Handelsregisterauszug, Arbeitszeugnis im Ausland verwenden wollen.

Diese Übersetzung muss durch einen Urkundenübersetzer, auch beeidigten/ermächtigten Übersetzer angefertigt werden, der die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung mit einem Stempel bescheinigen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Übersetzer nach Landesrecht ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde.

Übersetzungsservice Chinesisch - Deutsch

Der Weg zur Vorlage bei der Behörde, Hochschule oder beim Gericht kann sehr unterschiedlich sein.
Unabhängig von der Übersetzung müssen die Urkunden an sich oft im Vorfeld behördlich oder notariell vorbeglaubigt und im weiteren Verlauf noch überbeglaubigt und legalisiert werden.
Daher gilt es als erstes, sich bei der Behörde, bei der das Dokument vorzulegen ist, zu erkundigen, in welcher Form dies geschehen muss.

 

 

Ausländische Urkunden/Dokumente

 

 

für Deutschland


Ausländische Urkunden/Dokumente, die Sie in Deutschland verwenden wollen, müssen ggf. folgendes Prozedere durchlaufen:

1) Ausstellung der öffentlichen Urkunde:
Die ausländischen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.
Alternativ kann auf der Grundlage der Originalurkunde eine notarielle Urkunde erstellt werden, die eine vom Notar beglaubigte Kopie der Originalurkunde sowie die Bestätigung der Echtheit der Urkunde enthalten muss.

2) Überbeglaubigung der Urkunde:
Die notariell beglaubigte Urkunde muss anschließend durch das für den Amtssitz des Notars zuständige Amt für Auswärtige Angelegenheiten überbeglaubigt werden.

3) Legalisation der Urkunde:
Der Antrag auf Legalisation der überbeglaubigten Urkunde muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden.

4) Übersetzung und Beglaubigung durch beeidigten Übersetzer:
Von deutschen Behörden und Gerichten wird häufig eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden gefordert. Übersetzungen durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer werden regelmäßig akzeptiert.
(Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen.)

!!! Schicken Sie uns einen gut lesbaren Scan Ihrer Urkunde.
Wir machen Ihnen ein Angebot und legen nach Ihrer Bestätigung sofort los!!!


Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll.

Notarielle Urkunde

Überbeglaubigung durch Amt für Auswärtige Angelegenheiten

Legalisation durch deutsche Auslandsvertretung

Beglaubigte Übersetzung


 

Deutsche Urkunden/Dokumente

 

 

fürs Ausland


Für deutsche Urkunden/Dokumente, die Sie im Ausland verwenden wollen, ist dies ein gängiges Prozedere:

1) Legalisation des deutschen Ursprungsdokuments:
In vielen Fällen muss das deutsche Original legalisiert/vorbeglaubigt werden
- Vorbeglaubiger sind, abhängig von der Art der Urkunde und des Bundeslandes, unterschiedliche Stellen, z.B.:

  • Geburtsurkunde >> Standesamt
  • Handelsregisterauszug >> Landgericht


2) Übersetzung und Beglaubigung durch beeidigten Übersetzer:
Dabei muss die vorbeglaubigte Originalurkunde als Übersetzungsgrundlage untrennbar mit der beglaubigten Übersetzung verbunden wurde.

3) Vorbeglaubigung der beglaubigten Übersetzung:
Das Konvolut (aus Punkt 2) geht an den Landgerichtspräsidenten, der eine Bescheinigung für den beeidigten Übersetzer ausstellt und eine Vorbeglaubigung erteilt.

 

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4) Endbeglaubigung der Urkunde durch das BVA:
Das Konvolut (aus Punkt 3) geht an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur “Endbeglaubigung”

5) Legalisation durch ausländische Botschaft/Konsulat in Deutschland
Das vom BVA endbeglaubigte Dokument kann dann der Vertretung des jeweiligen Staates (ie. Botschaft/Konsulat) zur Legalisation vorgelegt werden.


Ob eine Vorbeglaubigung, Endbeglaubigung und/oder Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll.